Kurze Antwort: Eine zugelassene Plattform (PA, ehemals PDP) ist ein bei der französischen Steuerverwaltung (DGFiP) registrierter Betreiber — der einzige Anbietertyp, der im Rahmen der Reform elektronische Rechnungen zwischen französischen Unternehmen übermitteln und empfangen darf. Zum 27. August 2026 zählt die auf impots.gouv.fr veröffentlichte offizielle Liste 148 Plattformen, die die Interoperabilitätstests bestanden haben (plus 18 in Erwartung der Tests).
⏱️ Das Wichtigste in 2 Minuten
- Die Empfangspflicht gilt für alle Unternehmen ab dem 1. September 2026; die Ausstellungspflicht folgt für KMU am 1. September 2027 — siehe den detaillierten Zeitplan der Pflichten 2026-2027.
- Der Status eines Anbieters lässt sich in 30 Sekunden auf der offiziellen DGFiP-Liste prüfen — nicht auf Marketingseiten.
- Weproc steht auf dieser offiziellen Liste (Registrierung vom 23. Dezember 2025, Plattform Nr. 0104, betrieben über WeInvoice), während die meisten Einkaufssoftware-Anbieter am Markt keine eigene Registrierung besitzen.
Letzte Prüfung der offiziellen Liste: 27. August 2026. Diese Seite wird bei jeder Änderung der Liste aktualisiert.
Wie prüft man, ob ein Anbieter wirklich zugelassen ist?
Die DGFiP veröffentlicht zwei herunterladbare Listen auf impots.gouv.fr: die Betreiber, die alle Bedingungen erfüllen (einschließlich der Interoperabilitätstests), und diejenigen, die noch auf die Tests warten. Das ist die einzige maßgebliche Quelle: Ein „konform 2026“-Badge auf einer kommerziellen Website ist keine Zulassung. Drei nützliche Prüfungen: der exakte Name des Betreibers auf der Liste (die Registrierung gehört einer bestimmten juristischen Einheit), das Datum der Registrierung und die Übereinstimmung zwischen der registrierten Einheit und derjenigen, die Ihren Vertrag unterschreibt. Zur Rolle der PA in der gesamten Reform siehe unser Dossier zu den zugelassenen E-Rechnungsplattformen 2026.
Welche Einkaufssoftware- und P2P-Anbieter sind zugelassen?
Hier hält die Prüfung Überraschungen bereit. Unter den von französischen KMU und mittelständischen Unternehmen genutzten Einkaufsplattformen (P2P) besitzen nur sehr wenige eine eigene Registrierung:
| Anbieter (Einkaufssoftware / P2P) | Auf der offiziellen DGFiP-Liste? | Registrierungsdatum |
|---|---|---|
| Weproc (Plattform WeInvoice, Nr. 0104) | Ja — zugelassen | 23. Dezember 2025 |
| Basware | Ja — zugelassen | 18. Dezember 2025 |
| Medius | Ja — zugelassen | 8. Januar 2026 |
| Oxalys | Nicht auf der Liste (Stand 27.08.2026) | — |
| Ivalua | Nicht auf der Liste (Stand 27.08.2026) | — |
| Coupa | Nicht auf der Liste (Stand 27.08.2026) | — |
| Axiscope | Nicht auf der Liste (Stand 27.08.2026) | — |
| Fluxym | Nicht auf der Liste (Stand 27.08.2026) | — |
| iSYBUY | Nicht auf der Liste (Stand 27.08.2026) | — |
| Swott | Nicht auf der Liste (Stand 27.08.2026) | — |
| Corcentric | Nicht auf der Liste (Stand 27.08.2026) | — |
| Proactis | Nicht auf der Liste (Stand 27.08.2026) | — |
Gut zu wissen
Nicht auf der Liste zu stehen bedeutet nicht, rechtswidrig zu handeln. Ein Anbieter ohne eigene Registrierung kann sich für die Konformität seiner Kunden auf eine zugelassene Drittplattform stützen. Der Unterschied liegt woanders: Bei einem selbst zugelassenen Anbieter bleiben Rechnungsfluss, Support und vertragliche Haftung bei einem einzigen Akteur — ohne Abhängigkeit von einem Vermittler, den Sie nicht gewählt haben.
Und bei den Rechnungs- und Finanzlösungen?
Im Segment Rechnungsverarbeitung / Finanzen ist die Zulassung verbreiteter — nützlich, wenn Sie ein Einkaufstool mit einem Rechnungstool kombinieren:
| Anbieter (Rechnung / AP / Finanzen) | Auf der offiziellen DGFiP-Liste? | Registrierungsdatum |
|---|---|---|
| Yooz | Ja — zugelassen | 11. Dezember 2025 |
| Esker | Ja — zugelassen | 11. Dezember 2025 |
| Iopole | Ja — zugelassen | 11. Dezember 2025 |
| Pennylane | Ja — zugelassen | 11. Dezember 2025 |
| Docoon | Ja — zugelassen | 15. Dezember 2025 |
| Qonto | Ja — zugelassen | 18. Dezember 2025 |
| Cegid | Ja — zugelassen | 18. Dezember 2025 |
| Sage | Ja — zugelassen | 22. Dezember 2025 |
| Flowie | Ja — zugelassen | 7. Januar 2026 |
| Axonaut | Ja — zugelassen | 8. Januar 2026 |
| Spendesk | Ja — zugelassen | 15. Januar 2026 |
| Agicap | Ja — zugelassen | 20. Januar 2026 |
| Lucca | Ja — zugelassen | 24. April 2026 |
| Libeo | Nicht auf der Liste (Stand 27.08.2026) | — |
| Payhawk | Nicht auf der Liste (Stand 27.08.2026) | — |
| Pleo | Nicht auf der Liste (Stand 27.08.2026) | — |
Was sollten Sie vor dem 1. September 2026 tun?
Drei Schritte, in dieser Reihenfolge: 1) Stellen Sie sicher, dass Ihr Unternehmen elektronische Rechnungen über eine zugelassene Plattform empfangen kann — die Pflicht, die ab dem 1. September 2026 für alle Unternehmen gilt; 2) Prüfen Sie den tatsächlichen Status Ihrer aktuellen Anbieter auf der offiziellen Liste; 3) Wenn Sie bereits ein hohes Rechnungsvolumen ausstellen, kommen Sie der Ausstellungsfrist vom September 2027 zuvor, statt sich dem Onboarding-Ansturm 2027 anzuschließen. Zum Vertiefen: unser Leitfaden zur Wahl der richtigen E-Rechnungsplattform sowie unsere Format-Guides zu Factur-X und UBL.
Häufige Fragen
Was ist der Unterschied zwischen PA, PDP und PPF?
„Zugelassene Plattform“ (PA, plateforme agréée) ist der aktuelle offizielle Name dessen, was früher „PDP“ hieß (plateforme de dématérialisation partenaire). Das öffentliche Portal (PPF) ist keine Austauschplattform für Unternehmen mehr: Es beherbergt das zentrale Verzeichnis und leitet die Daten an die Steuerverwaltung weiter — der Weg über eine PA ist daher der Austauschweg zwischen Unternehmen. Die Rollen werden in unserem Artikel zur Architektur 2026 (PPF, PA, OD, Chorus Pro) erklärt.
Meine Einkaufssoftware steht nicht auf der Liste: Bin ich nicht konform?
Nicht unbedingt: Ihre Konformität kann über eine mit Ihrem Tool verbundene Dritt-PA laufen. Prüfen Sie vertraglich, wer die Registrierung hält, wer den Support bei Übertragungsproblemen sicherstellt und was mit Ihren Flüssen geschieht, wenn sich diese Partnerschaft ändert.
Ist Weproc eine zugelassene Plattform?
Ja. Weproc steht auf der offiziellen DGFiP-Liste der Plattformen, die die Interoperabilitätstests bestanden haben (Registrierung erteilt am 23. Dezember 2025). Die Plattform, betrieben unter der Marke WeInvoice (Nr. 0104), ist nativ in die Einkaufssoftware Weproc integriert — Rechnungen werden im selben Tool wie Ihre Bestellungen empfangen und ausgestellt, über PA Connect.
Quellen: offizielle Liste der zugelassenen Plattformen — impots.gouv.fr (geprüft am 27. August 2026); E-Rechnungs-Dossier — impots.gouv.fr.
