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Zugelassene E-Rechnungsplattformen 2026: Offizielle Liste & Compliance-News

Gauthier Jozan
In diesem Artikel

Das Jahr 2026 markiert einen wichtigen Wendepunkt für alle umsatzsteuerpflichtigen französischen Unternehmen mit der schrittweisen Einführung der obligatorischen E-Rechnung. Im Zentrum dieser ambitionierten Reform stehen die zugelassenen Plattformen (PA). Diese zentralen Akteure gewährleisten den reibungslosen Ablauf, die Compliance und die Sicherheit des Rechnungsaustauschs und der Übermittlung von Steuerdaten. Die PA sind weit mehr als bloße technische Tools; sie sind die Garanten Ihrer Compliance und der Effizienz Ihrer Prozesse.

Die Landschaft der zugelassenen Plattformen befindet sich jedoch in ständigem Wandel. Zwischen den Unternehmen, die ihre endgültige Registrierung erhalten, denen, die noch „unter Vorbehalt“ stehen, und den regelmäßigen Aktualisierungen der Finanzverwaltung ist es entscheidend, über aktuelle und zuverlässige Informationen zu verfügen. Die Wahl der richtigen Plattform oder der richtigen Kombination von Plattformen ist eine strategische Entscheidung. Sie wirkt sich direkt auf Ihr Finanzmanagement, Ihre Lieferantenbeziehungen und Ihre regulatorische Compliance aus.

Dieser Artikel soll Ihnen eine aktuelle und fachkundige Übersicht über die zugelassenen Plattformen für die elektronische Rechnungsstellung in Frankreich bieten. Wir entschlüsseln ihre wesentliche Rolle, stellen die Liste der Akteure vor, die die endgültige Zulassung erhalten haben, analysieren den regulatorischen Rahmen und die neuesten Nachrichten. Zudem führen wir Sie durch die wichtigsten Schritte, um Ihren Übergang zur Compliance 2026 zu sichern. Eine unverzichtbare Lektüre, um Ihr Unternehmen auf diese Transformation gelassen vorzubereiten und auszustatten.

⏱️ Das Wichtigste in 2 Minuten

  • Die Pflicht zum Empfang elektronischer Rechnungen gilt für alle Unternehmen ab dem 1. September 2026.
  • Mehr als 100 Plattformen wurden von der DGFiP „unter Vorbehalt“ registriert, was das Ausmaß des sich vorbereitenden Marktes zeigt.
  • Rund 36 Plattformen haben bis heute die endgültige Zulassung erhalten, was ihre technische und regulatorische Leistungsfähigkeit bestätigt.

Was ist eine zugelassene Plattform (PA) für 2026?

Die Reform der elektronischen Rechnungsstellung bleibt, obwohl um ein Jahr verschoben, eine große Herausforderung für Unternehmen. Im Mittelpunkt dieser neuen Regelung steht das Konzept der zugelassenen Plattform (PA), ein oft missverstandener Schlüsselakteur. Ein präzises Verständnis dessen, was eine PA ist, welche Funktionen sie hat und wie sie sich im Vergleich zu anderen Marktlösungen positioniert, ist für jedes Unternehmen unerlässlich, um 2026 gelassen entgegenzusehen.

Offizielle Definition einer zugelassenen Plattform (PA) gemäß der DGFiP

Laut der Direction Générale des Finances Publiques (DGFiP), der zentralen Behörde der Regelung, ist eine zugelassene Plattform eine private Einheit (Unternehmen, Unternehmensgruppe), die vom Staat speziell registriert wurde, um als vertrauenswürdiger Vermittler im elektronischen Rechnungsaustausch zu fungieren. Ihre Rolle ist vielfältig und streng geregelt:

  • Ausstellung konformer elektronischer Rechnungen: Die PA muss in der Lage sein, Rechnungen im erforderlichen elektronischen Format (Factur-X, UBL, CII) zu generieren und sie mit den anderen Akteuren der Regelung interoperabel zu gestalten.
  • Empfang elektronischer Rechnungen im Auftrag von Unternehmen: Sie fungiert als einziger und sicherer Eingangspunkt für die Rechnungen Ihrer Lieferanten und gewährleistet deren Bearbeitung und Bereitstellung.
  • Übermittlung von Rechnungen und zugehörigen Daten: Die PA hat die Aufgabe, Rechnungen an die richtige Empfängerplattform weiterzuleiten, sei es eine andere PA oder das öffentliche Rechnungsportal (PPF).
  • Übermittlung von E-Invoicing- und E-Reporting-Daten an die Finanzverwaltung: Dies ist eine wesentliche Funktion. Die PA extrahiert die erforderlichen Steuerdaten (Nettobetrag, Mehrwertsteuer, Identifikationsnummer von Verkäufer und Käufer usw.) aus den elektronischen Rechnungen und übermittelt sie an das PPF. Für Vorgänge, die nicht der elektronischen Rechnungsstellung unterliegen (B2C, international), sammelt und übermittelt sie die Transaktions- und Zahlungsdaten (E-Reporting).

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass eine zugelassene Plattform kein einfaches Rechnungsstellungsprogramm ist. Sie ist ein regulatorischer Akteur, der offiziell in das nationale System integriert ist und dessen Aufgabe es ist, die korrekte Anwendung des Gesetzes und die Zuverlässigkeit des Austauschs mit der Finanzverwaltung zu gewährleisten. Ohne eine PA kann ab dem Inkrafttreten der Verpflichtungen keine B2B-Elektronikrechnung legal zirkulieren.

Von PDP zu PA: Eine Änderung der Terminologie, nicht des Inhalts

Ursprünglich führte die Reform das Konzept der „Plateformes de Dématérialisation Partenaires“ (PDP) ein. Diese Bezeichnung entwickelte sich später zu „Plateformes Agréées“ (PA) weiter. Diese Änderung, die vor allem semantischer Natur war, zielte darauf ab, den rechtlichen und regulatorischen Status dieser Akteure zu klären. Der Begriff „agréée“ (zugelassen) betont stärker, dass diese Plattformen vom Staat offiziell anerkannt, kontrolliert und registriert sind, was ihre Rolle als vertrauenswürdige Dritte unterstreicht, die strengen Anforderungen an Konformität und Sicherheit unterliegen. Ihre grundlegenden Funktionen und Verantwortlichkeiten blieben jedoch identisch.

Zugelassene Plattform (PA) vs. kompatible Lösung (SC): Eine entscheidende Unterscheidung

Dies ist ein sehr häufiger Verwirrungspunkt, und seine Klärung ist unerlässlich, um Missverständnisse bezüglich der gesetzlichen Verpflichtungen zu vermeiden. Es ist zwingend erforderlich, die zugelassene Plattform (PA) von der kompatiblen Lösung (SC) zu unterscheiden:

  • Die zugelassene Plattform (PA): Wie zuvor definiert, ist sie direkt bei der DGFiP registriert. Sie ist diejenige, die direkt mit dem öffentlichen Rechnungsportal (PPF) kommunizieren und die Steuerdaten übermitteln darf. Sie gewährleistet die rechtliche Konformität der Abläufe.
  • Die kompatible Lösung (SC): Dies ist ein Geschäftstool (ein ERP, eine Buchhaltungssoftware, eine E-Procurement-Lösung wie Weproc, eine Kassensoftware usw.), das selbst nicht zugelassen ist. Eine SC kann Rechnungen vorbereiten, integrieren oder verarbeiten, aber sie kann diese nicht legal an das PPF oder eine andere PA übermitteln, ohne sich im Hintergrund auf eine zugelassene Plattform zu stützen. Die SC liefert die Daten an die PA, die sich um die Interoperabilität und die regulatorische Konformität kümmert.

Eine alleinstehende kompatible Lösung reicht also nicht aus, um die Reform einzuhalten. Es ist zwingend erforderlich, sicherzustellen, dass Ihre SC für alle Ihre B2B-Abläufe mit einer zugelassenen PA verbunden ist. Dieses Architekturmodell ermöglicht es Unternehmen, ihre gewohnten Geschäftstools beizubehalten und gleichzeitig die regulatorische und technische Komplexität der elektronischen Rechnungsstellung an einen spezialisierten und zugelassenen Akteur zu delegieren.

Die Verbindung zwischen PA und dem öffentlichen Rechnungsportal (PPF)

Das öffentliche Rechnungsportal (PPF) spielt eine zentrale Rolle, darf aber nicht mit einer zugelassenen Plattform verwechselt werden. Das PPF ist die öffentliche Infrastruktur, die von der AIFE (Agence pour l’Informatique Financière de l’État) verwaltet wird und mehrere wesentliche Funktionen erfüllt:

  • Verzeichnis: Das PPF hostet ein zentralisiertes Verzeichnis von Unternehmen und den zugelassenen Plattformen, die sie für den Empfang ihrer Rechnungen gewählt haben. Dieses Verzeichnis ermöglicht es den ausstellenden PAs zu wissen, an welche Empfänger-PA eine Rechnung gesendet werden soll.
  • Zentralisierung und Übermittlung: Das PPF dient als Durchgangspunkt für Rechnungsdaten (E-Invoicing) und Transaktionsdaten (E-Reporting), die anschließend zur Steuerprüfung an die DGFiP übermittelt werden.
  • Minimale Austauschplattform: Das PPF bietet auch einen minimalen Service für Unternehmen, die keine private PA nutzen möchten, insbesondere für die Ausstellung oder den Empfang von Rechnungen. Diese Option kann jedoch in Bezug auf Funktionalitäten und die Integration mit den internen Systemen der Unternehmen begrenzt sein.

Die zugelassenen Plattformen (PAs) sind die operativen Akteure des Alltags, die direkt mit den Informationssystemen der Unternehmen interagieren. Sie verbinden sich mit dem PPF, um Rechnungen und Daten auszutauschen. Das PPF ist somit die öffentliche Infrastruktur zur Koordination und Konsolidierung von Steuerinformationen, während die PAs die technischen und regulatorischen Schnittstellen sind, die die B2B-Abläufe im Tagesgeschäft verwalten.

Die gesetzliche Verpflichtung zur Nutzung einer PA für B2B-Abläufe

Es muss betont werden, dass die Nutzung einer zugelassenen Plattform (oder direkt des PPF) ab dem 1. September 2026 eine gesetzliche Verpflichtung für alle umsatzsteuerpflichtigen Unternehmen für ihre nationalen B2B-Abläufe sein wird. Diese Verpflichtung gilt zunächst für den Empfang von Rechnungen für alle Unternehmen, unabhängig von ihrer Größe. Große und mittlere Unternehmen müssen ihre elektronischen Rechnungen ebenfalls ab diesem Datum ausstellen, bevor die Verpflichtung am 1. September 2027 auf alle KMU und Kleinstunternehmen ausgeweitet wird.

Die Nichteinhaltung dieser Verpflichtung wird Unternehmen Sanktionen aussetzen. Die Wahl und Integration einer oder mehrerer PAs in Ihre Architektur der elektronischen Rechnungsstellung ist daher keine Option, sondern eine absolute Notwendigkeit, um die Nachhaltigkeit Ihrer Geschäftsaktivitäten zu gewährleisten.

Bestandsaufnahme: Anzahl und Status der zugelassenen Plattformen

Der Zulassungsprozess für zugelassene Plattformen (Plateformes Agréées) durch die DGFiP ist ein anspruchsvoller Weg, der darauf abzielt, die Zuverlässigkeit und Sicherheit des gesamten E-Rechnungs-Systems zu gewährleisten. Dieser Prozess umfasst mehrere Phasen, die zu unterschiedlichen Status führen, deren Verständnis entscheidend ist, um die tatsächliche Reife und Konformität der am Markt angebotenen Lösungen zu beurteilen.

Eckdaten des Systems: Über 100 zugelassene Plattformen „unter Vorbehalt“, etwa 36 „endgültig“

Angesichts der Fristen für 2026 zeichnet sich die Landschaft der zugelassenen Plattformen immer deutlicher ab, bleibt jedoch dynamisch. Nach den neuesten, von der DGFiP veröffentlichten und am Markt beobachteten Daten:

  • Über hundert Plattformen „unter Vorbehalt“ registriert: Derzeit haben etwa 112 Plattformen einen vollständigen Antrag eingereicht und wurden von der Steuerverwaltung „unter Vorbehalt“ registriert. Dieser Status bedeutet, dass sie die erste Phase des Zulassungsprozesses erfolgreich durchlaufen haben und ihre administrative Konformität, finanzielle Solidität, Fähigkeit zur Datensicherung und Einhaltung regulatorischer Pflichten nachweisen konnten. Die technischen Tests sind jedoch noch nicht vollständig abgeschlossen.
  • Etwa 36 Plattformen haben die endgültige Zulassung erhalten: Unter diesen vorläufigen Registrierungen hat eine beträchtliche Untergruppe alle technischen Schritte erfolgreich gemeistert. Etwa 36 Plattformen haben somit die endgültige Zulassung erhalten, was bedeutet, dass sie die Interoperabilitätstests mit dem öffentlichen Rechnungsportal (PPF) bestanden haben und voll funktionsfähig sind, um E-Rechnungs- und E-Reporting-Datenflüsse vollständig konform zu verwalten.

Diese Zahlen unterstreichen das Engagement des Marktes und den Willen der Akteure, sich in diesem Segment zu positionieren. Sie verdeutlichen jedoch auch den entscheidenden Unterschied zwischen vorläufigen und endgültigen Status.

Der Unterschied „unter Vorbehalt“ / „endgültig“: Die Bedeutung technischer Tests

Das Zulassungsverfahren der DGFiP ist zweigeteilt und progressiv, wodurch eine strenge Validierung der Fähigkeiten jeder Plattform gewährleistet wird:

  • Registriert „unter Vorbehalt“: Eine Plattform erhält diesen Status, nachdem sie einen vollständigen Antrag bei der DGFiP eingereicht hat. Dieser Antrag muss detaillierte Informationen über ihre Organisation, Sicherheitsprozesse, Datenschutzrichtlinien, Solvenz und ihre Fähigkeit zur Einhaltung gesetzlicher Anforderungen enthalten. Dies ist eine erste administrative und rechtliche Validierung. In diesem Stadium wartet die Plattform auf die technische Phase.
  • Endgültige Registrierung: Um von „unter Vorbehalt“ zu „endgültig“ zu gelangen, muss die Plattform eine Reihe sehr strenger technischer Interoperabilitätstests bestehen. Diese Tests sollen sicherstellen, dass die Plattform korrekt:
    • Mit dem öffentlichen Rechnungsportal (PPF) kommunizieren kann.
    • Elektronische Rechnungen mit anderen zugelassenen Plattformen austauschen kann.
    • E-Invoicing- und E-Reporting-Daten korrekt extrahieren und übermitteln kann.
    • Die Sicherheit, Integrität und Vertraulichkeit der ausgetauschten Daten gewährleisten kann.

    Erst nach erfolgreichem Abschluss dieser Tests erteilt die DGFiP die endgültige Zulassung, die der Plattform erlaubt, im Rahmen der Reform vollumfänglich zu agieren.

Für Unternehmen ist diese Unterscheidung entscheidend. Sich mit einer Plattform zu engagieren, die noch „unter Vorbehalt“ steht, birgt ein nicht unerhebliches Risiko: Die Lösung könnte die endgültige Zulassung nicht erhalten, was Sie zwingen würde, Ihre Rechnungsarchitektur dringend zu überarbeiten. Die Wahl einer endgültig zugelassenen Plattform bietet eine Garantie für technische und regulatorische Konformität, die für die Sicherung Ihrer Umstellung unerlässlich ist.

Die offizielle Liste auf impots.gouv.fr einsehen: Ihre Referenzquelle

Angesichts der Vielzahl von Ankündigungen und Akteuren auf dem Markt ist die einzige zuverlässige und offizielle Informationsquelle die Website der Steuerverwaltung. Die DGFiP aktualisiert regelmäßig eine spezielle Seite zur elektronischen Rechnungsstellung, auf der die offizielle Liste der zugelassenen Plattformen mit ihrem genauen Status (registriert „unter Vorbehalt“ oder endgültige Zulassung) veröffentlicht wird. Es wird dringend empfohlen, diese Seite zu konsultieren, bevor Sie eine Entscheidung bezüglich der Wahl Ihrer zugelassenen Plattform treffen.

Diese proaktive Überprüfung ermöglicht es Ihnen, den Status der Plattform, die Sie integrieren möchten, zu überprüfen und sicherzustellen, dass sie den aktuellen Anforderungen der DGFiP entspricht. Die technische Validierung, die durch die endgültige Zulassung bestätigt wird, ist der einzige Indikator für eine tatsächliche Konformität und volle Funktionsfähigkeit innerhalb des Systems.

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Offizielle Liste der endgültig zugelassenen Plattformen (PA)

Die endgültige Zulassung ist der Nachweis, dass eine zugelassene Plattform (PA) alle von der DGFiP auferlegten Validierungsschritte erfolgreich durchlaufen hat. Dazu gehören auch die strengen Interoperabilitätstests mit dem öffentlichen Rechnungsportal (PPF) und anderen PAs. Dies bedeutet, dass diese Plattformen ab 2026 uneingeschränkt zum Betrieb berechtigt sind und die sichere und konforme Übermittlung Ihrer elektronischen Rechnungen und Steuerdaten gewährleisten können.

Die nachstehende Liste enthält eine nicht erschöpfende Auswahl von zugelassenen Plattformen, die ihre endgültige Zulassung erhalten haben, zusammen mit einer indikativ-funktionalen Positionierung. Diese Positionierung basiert auf den beobachteten Marktanwendungen und der Produkt-DNA jedes Akteurs (z. B. Spezialisierung auf Rechnungsstellung, Rechnungseingang, Buchhaltung, Procure-to-Pay oder EDI-Interoperabilität).

Achtung: Diese indikative Positionierung stellt keinesfalls eine kommerzielle Empfehlung oder eine regulatorische Hierarchisierung dar. Es handelt sich um eine Marktanalyse, die Unternehmen helfen soll, sich im Angebot der PAs besser zurechtzufinden.

Zugelassene Plattform (PA) Indikative Hauptpositionierung
Weproc Empfang elektronischer Rechnungen, Procure-to-Pay (P2P), Orchestrierung von Lieferantenprozessen, Compliance auf Einkaufsseite.
Qonto Ausstellung elektronischer Rechnungen für KMU/Kleinstunternehmen, Integration in die Bankumgebung.
Pennylane KMU-Buchhaltung, integrierte Rechnungsstellung und -empfang.
Tiime PDP Rechnungsstellung und Buchhaltung für Selbstständige und KMU.
SPEE SAS (Effinum by SPEE) Interoperabilität, steuerliche Digitalisierung, Flussmanagement.
Generix Group B2B-Austausch, Lieferkette, Großunternehmen, EDI.
MyKinexo PDP Professionelle Netzwerke, Dokumentenvermittlung.
Sage ERP / Buchhaltung, integrierte Rechnungsstellung und -empfang.
Indy Buchhaltung für Selbstständige, vereinfachte Rechnungsstellung.
Digipharmacie Spezialisierung auf den Gesundheits-/Pharmasektor.
Cegid ERP, Finanzen, Gehaltsabrechnung, hohe Volumina.
Cegedim Gesundheitsdaten, sektorale Rechnungsstellung.
Dext Vorbereitende Buchhaltung, Dokumentenerfassung und -strukturierung.
ECMA Dokumenten-Digitalisierung.
Edicom Internationale Interoperabilität, EDI.
Iopole Steuerliche Digitalisierung.
Serensia (by Quadient) B2B-Flüsse, Interoperabilität.
Doxallia Banken- und B2B-Digitalisierung.
Cecurity.com Digitales Vertrauen, sichere Flüsse.
Chaintrust Automatisierte Buchhaltung, KMU.
TX2 Concept EDI und Digitalisierung.
Digital Technologies Dokumenten-Digitalisierung.
Gestav Rechnungsstellung und administrative Verwaltung.
Comarch EDI, internationale Interoperabilität.
Kolekto PDP Elektronische Rechnungsstellung für KMU.
OpenText DMS, ECM, Großkonzerne.
Seqino Rechnungsstellung und vorbereitende Buchhaltung.
Sovos Internationale Steuerkonformität.
Esker Procure-to-Pay (P2P), Order-to-Cash (O2C).
Le Village Connecté Regionale digitale Dienste.
Docoon B2B-Digitalisierung.
@GP Dokumenten-Digitalisierung.
DocProcess Dokumentenmanagement und Rechnungsstellung.
Tessi Technologies BPO, Dokumentenverarbeitung.
EDT Elektronischer Datenaustausch.
Esalink Steuerliche Digitalisierung.
Itesoft Dokumentenerfassung, Finanzen.
Seres Interoperabilität, EDI.
Transalis Limited Internationales EDI.
Avalara Indirekte Steuern, B2B-Umsatzsteuerkonformität.
B2Brouter Internationales E-Invoicing.
EnerJ Sektorale Digitalisierung.
Tradeshift Lieferantennetzwerke, Interoperabilität.
BabElway Lieferantennetzwerke, Interoperabilität.

Analyse der Markttrends und funktionalen Positionierungen

Die Betrachtung dieser Liste offenbart mehrere Schlüssel-Trends auf dem Markt der endgültig zugelassenen Plattformen:

  • Ein bereits gut strukturierter Markt: Trotz der Frist 2026 haben viele etablierte Akteure aus den Bereichen Digitalisierung, EDI, ERP oder Buchhaltung bereits ihre endgültige Zulassung erhalten. Dies zeugt von ihrer Fähigkeit, sich schnell an neue regulatorische und technische Anforderungen anzupassen.
  • Dominanz von Rechnungsstellung, Buchhaltung und EDI: Historisch gesehen haben viele dieser Plattformen ihr Fachwissen rund um die Ausstellung von Kundenrechnungen, die Buchhaltungsintegration oder strukturierte EDI-Austauschprozesse entwickelt. Ihre Angebote sind in diesen Bereichen oft sehr robust.
  • Ein blinder Fleck beim Rechnungseingang und Procure-to-Pay (P2P): Paradoxerweise bleiben der Empfang von Lieferantenrechnungen, die automatisierte Compliance-Prüfung und die Orchestrierung der Procure-to-Pay-Prozesse Bereiche, die von den meisten Akteuren deutlich weniger abgedeckt werden. Dieser Bereich birgt jedoch einen erheblichen Teil der operativen Risiken und Optimierungspotenziale für Unternehmen, insbesondere in Bezug auf die Streitbeilegung, Freigabe-Workflows und die Integration mit Einkaufssystemen.

Genau an diesem Punkt zeichnen sich Plattformen wie Weproc durch eine gezielte Positionierung aus. Durch die Konzentration auf die Sicherung des Rechnungseingangs und der Lieferantenprozesse mittels eines umfassenden Procure-to-Pay-Ansatzes bietet Weproc eine Lösung, die nicht nur die gesetzliche Konformität gewährleistet, sondern darauf abzielt, den gesamten Lebenszyklus der Einkaufsrechnung zu optimieren. Es geht darum sicherzustellen, dass die Rechnung nicht nur legal empfangen, sondern auch effizient verarbeitet, freigegeben und bezahlt wird, ohne die Kundenrechnungsstellung unnötig zu verkomplizieren, die je nach den spezifischen Bedürfnissen des Unternehmens von einer anderen PA oder dem PPF verwaltet werden kann.

Diese Positionierung verdeutlicht die Wahlfreiheit für Unternehmen: Sie können sich für eine generalistische PA entscheiden oder mehrere spezialisierte PAs wählen, um ihre spezifischen Geschäftsanforderungen und ihre bestehende Architektur optimal zu erfüllen.

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Rechtlicher Rahmen: Die Vorgaben der DGFiP zu den Zugelassenen Plattformen (PA)

Die Direction Générale des Finances Publiques (DGFiP) ist die zentrale Steuerungseinheit der E-Rechnungsreform in Frankreich. Ihre Rolle geht weit über die bloße Definition des rechtlichen Rahmens hinaus; sie ist Architektin, Aufsichtsbehörde und Garantin für die korrekte Umsetzung des Systems. Das Verständnis ihrer Rolle und der von ihr erlassenen Richtlinien ist für jedes Unternehmen, das sich auf 2026 vorbereitet, von grundlegender Bedeutung.

Die Rolle der DGFiP: zentrale Behörde, Veröffentlichung, Überwachung

Die DGFiP übernimmt im Rahmen der E-Rechnung mehrere wesentliche Aufgaben:

  • Behörde zur Festlegung des Rahmens: Die DGFiP erarbeitet die regulatorischen Texte (Verordnungen, Dekrete, Erlasse, technische Spezifikationen), die die E-Rechnungspflicht, die Definition der Formate, die E-Reporting-Regeln und natürlich den Status und die Aufgaben der Zugelassenen Plattformen (PA) festlegen.
  • Veröffentlichungs- und Informationsstelle: Die DGFiP ist die offizielle Informationsquelle zur Reform. Sie pflegt und aktualisiert auf impots.gouv.fr einen eigenen Bereich für die E-Rechnung, in dem insbesondere die registrierten und zugelassenen Plattformen sowie detaillierte Erklärungen aufgeführt sind.
  • Überwachungs- und Kontrollinstanz: Nach Erteilung der Zulassung übt die DGFiP eine kontinuierliche Überwachung der Zugelassenen Plattformen (PA) aus, um die dauerhafte Einhaltung ihrer Pflichten zu gewährleisten. Dies umfasst regelmäßige Audits, die Kontrolle der Datenflüsse sowie die Überprüfung der technischen und sicherheitstechnischen Konformität.

Diese zentrale Rolle gewährleistet die Kohärenz und Zuverlässigkeit des gesamten Systems und bietet Unternehmen einen klaren und sicheren Rahmen für ihren Rechnungsaustausch.

Der Registrierungsdienst für zugelassene Plattformen

Zur Verwaltung des Zulassungsverfahrens hat die DGFiP einen Registrierungsdienst für zugelassene Plattformen eingerichtet. Dieser spezielle Dienst ist für mehrere Schlüsselaufgaben verantwortlich:

  • Bearbeitung von Anträgen: Er nimmt die Antragsunterlagen von Plattformen entgegen und bewertet sie, die eine Zulassung erhalten möchten. Diese Bewertung umfasst rechtliche, finanzielle, technische und sicherheitstechnische Aspekte.
  • Erteilung und Verlängerung der Zulassung: Nach Validierung der verschiedenen Phasen (Einreichung der Unterlagen, technische Tests) erteilt der Dienst die Zulassung für einen Zeitraum von drei Jahren, die verlängerbar ist.
  • Kontinuierliche Überwachung und Kontrolle: Er überwacht die zugelassenen Plattformen während der gesamten Dauer ihrer Zulassung und überprüft die Einhaltung der regulatorischen und technischen Verpflichtungen.
  • Entzug der Zulassung: Bei wiederholten oder schwerwiegenden Verstößen gegen die Pflichten hat der Registrierungsdienst die Befugnis, einer Plattform die Zulassung zu entziehen, wodurch diese im System inoperabel würde.

Dieser Dienst gewährleistet, dass nur zuverlässige und konforme Plattformen zum Betrieb zugelassen sind, und schützt somit die Integrität des E-Rechnungssystems.

Der gesetzliche Zeitplan: 1. September 2026, die Empfangspflicht

Die DGFiP hat den Zeitplan für die Umsetzung der Reform mehrfach bekräftigt. Der nächste und kritischste Meilenstein für alle Unternehmen ist der folgende:

  • Ab dem 1. September 2026: Alle umsatzsteuerpflichtigen Unternehmen, unabhängig von ihrer Größe (kleine, mittlere, große Unternehmen), müssen in der Lage sein, konforme E-Rechnungen über eine Zugelassene Plattform (PA) oder das Öffentliche Rechnungsportal (PPF) zu empfangen.
  • Ab dem 1. September 2026: Große Unternehmen (GE) und mittelständische Unternehmen (ETI) sind verpflichtet, ihre B2B-E-Rechnungen zu versenden.
  • Ab dem 1. September 2027: Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) sowie Kleinstunternehmen (TPE) sind ebenfalls verpflichtet, ihre B2B-E-Rechnungen zu versenden.

Die Empfangspflicht ab dem 1. September 2026 ist ein nicht verhandelbarer Punkt und betrifft alle Unternehmen. Sie erfordert eine sofortige Vorbereitung, um sicherzustellen, dass die Systeme bereit sind, diese neuen Datenflüsse zu verarbeiten.

Die Wahlfreiheit: eine oder mehrere Zugelassene Plattformen (PA) für Unternehmen

Ein wichtiger Aspekt des regulatorischen Rahmens, der oft Fragen aufwirft, ist die den Unternehmen gelassene Freiheit bei der Wahl ihrer Zugelassenen Plattform(en) (PA). Die DGFiP hat klar dargelegt, dass Unternehmen Folgendes können:

  • Eine einzige PA wählen: Wenn eine Plattform alle ihre Anforderungen abdeckt (Versand, Empfang, E-Reporting, Integration mit bestehenden Systemen), kann ein Unternehmen sich für einen einzigen Anbieter entscheiden.
  • Mehrere PA nutzen: Unternehmen haben die Möglichkeit, verschiedene Zugelassene Plattformen (PA) für unterschiedliche Datenflüsse zu nutzen. Zum Beispiel eine PA für den Versand ihrer Kundenrechnungen und eine andere (potenziell stärker auf Einkaufsprozesse oder Procure-to-Pay spezialisiert, wie Weproc) für den Empfang ihrer Lieferantenrechnungen. Dieser Ansatz kann relevant sein, um:
    • Einkaufs- und Verkaufsprozesse zu trennen.
    • Die Integration mit spezifischen Fachanwendungen (ERP, P2P-Lösung) zu optimieren.
    • Die funktionale Expertise verschiedener Plattformen zu nutzen.
  • PA und PPF kombinieren: Es ist auch möglich, das PPF direkt für bestimmte Datenflüsse zu nutzen, zum Beispiel für den Empfang, während der Versand oder komplexere Verarbeitungen an eine PA delegiert werden.

Diese Flexibilität ermöglicht es Unternehmen, ihre E-Rechnungsarchitektur an ihre interne Strategie, die Komplexität ihrer Prozesse und ihre bestehenden Tools anzupassen, während sie die gesetzlichen Anforderungen der DGFiP strikt einhalten.

Zusammenfassung des DGFiP-Rahmens für PA

  • Die DGFiP ist die zentrale Behörde, die den rechtlichen und technischen Rahmen definiert.
  • Ein spezieller Registrierungsdienst verwaltet die Zulassung und Überwachung der PA.
  • Die Empfangspflicht für E-Rechnungen gilt für alle Unternehmen ab dem 1. September 2026.
  • Unternehmen haben die Freiheit, eine oder mehrere PA je nach ihren Bedürfnissen zu wählen.

Dieser rechtliche Rahmen, verbunden mit einem klaren Zeitplan, bildet die Roadmap für Unternehmen. Ein tiefgreifendes Verständnis dieser Elemente ist unerlässlich, um die Transformation ihrer Rechnungsprozesse effektiv zu antizipieren und zu planen.

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Aktuelle Entwicklungen und das System der zugelassenen Plattformen (PA)

Das E-Rechnungs-System ist dynamisch und entwickelt sich ständig weiter. Regelmäßige Ankündigungen und Zulassungen präzisieren die Landschaft der zugelassenen Plattformen (PA). Diese Entwicklungen zu verfolgen, ist kein Luxus, sondern eine Notwendigkeit für Unternehmen, die ihre strategischen Entscheidungen absichern und ihren Übergang zur Compliance 2026 optimieren möchten.

Die neuesten endgültigen Zulassungen: Weproc, Serensia, Effinum

Die letzten Monate waren geprägt von der Erteilung der endgültigen Zulassung an mehrere Schlüsselakteure, wodurch die Liste der voll funktionsfähigen Plattformen konsolidiert wird:

  • 23. Dezember 2025: Weproc erhält seine endgültige Zulassung als zugelassene Plattform (PA). Dies ist ein wichtiger Schritt, der die technische Konformität von Weproc mit den Anforderungen der DGFiP und seine Interoperabilität mit dem öffentlichen Rechnungsportal (PPF) bestätigt. Diese Zulassung validiert die Fähigkeit von Weproc, alle elektronischen Rechnungs- und E-Reporting-Datenströme zu verwalten, insbesondere für die Prozesse des Rechnungseingangs und des Lieferantenmanagements über seine Procure-to-Pay-Lösung. Für Unternehmen stellt dies eine zusätzliche Garantie dar, um ihre Beschaffungs- und Rechnungseingangsprozesse abzusichern.
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  • 11. Dezember 2025: Serensia by Quadient erhält die endgültige Zulassung. Die Plattform Serensia, eine Tochtergesellschaft von Quadient, hat ebenfalls die Erteilung ihrer endgültigen Zulassung bekannt gegeben. Dies positioniert sie als vollständig validierten Akteur zur Begleitung des Austauschs elektronischer Rechnungen und der Übermittlung von Steuerdaten, wodurch das Angebot auf dem Markt gestärkt wird.
  • 08. Dezember 2025: Effinum by SPEE erhält die endgültige Zulassung. Effinum, die Plattform von SPEE, hat ihre endgültige Registrierung bei der DGFiP abgeschlossen. Diese Validierung bestätigt ihre volle Berechtigung zur Verwaltung des Austauschs elektronischer Rechnungen gemäß dem französischen Rechtsrahmen und zeugt von der wachsenden Dynamik der endgültigen Zulassungen.

Diese Zulassungen sind keine bloßen Verwaltungsformalitäten; sie sind das Ergebnis monatelanger Arbeit, Entwicklung und strenger Tests, um eine perfekte Integration und fehlerfreie Konformität zu gewährleisten. Sie signalisieren Unternehmen, dass diese Lösungen für die bevorstehenden Fristen bereit und zuverlässig sind.

Eröffnung des E-Rechnungs-Verzeichnisses (Okt. 2025) und der PPF-Testumgebung (Juli 2025)

Neben den Plattform-Zulassungen wurden oder werden mehrere wichtige technische und funktionale Meilensteine erreicht:

  • 18. Oktober 2025: Eröffnung des Abfragedienstes für das E-Rechnungs-Verzeichnis. Die DGFiP und die AIFE haben ein öffentliches Verzeichnis zur Verfügung gestellt. Dieses Referenzsystem ist entscheidend, da es Unternehmen ermöglicht zu überprüfen, welche zugelassene Plattform (oder das PPF) von ihren Geschäftspartnern für den Rechnungsempfang bestimmt wurde. Es ist das Werkzeug, das gewährleistet, dass ausgestellte Rechnungen am richtigen Ziel ankommen. Es ermöglicht Unternehmen auch sicherzustellen, dass ihre eigene Empfangsplattform und ihre E-Rechnungsadresse im Hinblick auf die Verpflichtungen von 2026 korrekt registriert sind.
  • 10. Juli 2025: Eröffnung der PPF-Interoperabilitäts-Testumgebung. Die AIFE hat eine Qualifizierungsumgebung für das öffentliche Rechnungsportal (PPF) eröffnet. Dieser technische Schritt ist unerlässlich, da er den „vorläufig registrierten“ Plattformen ermöglichte, die notwendigen Interoperabilitätstests durchzuführen, um ihre Fähigkeit zum Dialog mit dem PPF nachzuweisen und letztendlich die endgültige Zulassung zu erhalten. Dies ist eine unverzichtbare technische Voraussetzung für die Verallgemeinerung des Systems.

Diese aufeinanderfolgenden Öffnungen zeigen die fortschreitende Reifung des Systems und die aktive Vorbereitung der Verwaltung und der privaten Akteure auf die bevorstehenden Fristen.

Bedeutung der Marktbeobachtung zur Absicherung strategischer Entscheidungen

Die Dynamik rund um die zugelassenen Plattformen (PA) verdeutlicht einen wesentlichen Punkt: Die elektronische Rechnungsstellung ist kein starres System. Die Zulassungen entwickeln sich weiter, die Akteure strukturieren sich, die technischen Anforderungen präzisieren sich im Zuge der Validierungen durch die DGFiP und der Rückmeldungen aus den ersten Testphasen.

Für Unternehmen ist es nicht nur eine theoretische Beobachtungsübung, diese Entwicklungen zu verfolgen, sondern ein konkreter Hebel zur Absicherung zukünftiger Entscheidungen. Vorausschauend handeln bedeutet:

  • Vermeiden Sie es, sich zu früh zu binden an einen Akteur, dessen Zulassung noch aussteht und dessen Status möglicherweise nicht zustande kommt.
  • Zögern Sie keine Entscheidung hinaus, da Plattformen nun endgültig validiert sind und bedenkenlos integriert werden können.
  • Verstehen Sie, dass die Wahl einer Plattform Teil einer globalen Architektur ist: Die Ausstellung, der Empfang, die Datenübermittlung und die Speicherung erfüllen nicht immer dieselben Anforderungen und können unterschiedliche Ansätze erfordern.

Basierend auf einem klaren und aktuellen Überblick über die Plattformlandschaft können Sie einen kohärenten Weg für Ihr Unternehmen gestalten: Wählen Sie die richtige(n) Plattform(en), definieren Sie eine robuste E-Rechnungs-Architektur und sichern Sie den Empfang, die Verarbeitung und die Archivierung Ihrer elektronischen Rechnungen im Hinblick auf 2026 langfristig ab.

Prozess zur Einführung einer zugelassenen Plattform (PA)

1. Bedarfsanalyse

Analysieren Sie die Sende-/Empfangsflüsse, die bestehenden Systeme (ERP, P2P), die internen Prozesse und die Volumina.

2. Auswahl der PA

Konsultieren Sie die offizielle Liste der DGFiP, bevorzugen Sie endgültig zugelassene PAs. Bewerten Sie deren funktionale und technische Eignung.

3. Integration & Tests

Verbinden Sie die PA mit internen Systemen (ERP, P2P). Führen Sie Tests für Versand, Empfang und E-Reporting durch. Schulen Sie die Teams.

4. Stufenweise Einführung

Progressive oder globale Inbetriebnahme je nach Strategie und regulatorischen Fristen (ab Sept. 2026 für den Empfang).

5. Überwachung & Optimierung

Überwachen Sie die Flüsse, analysieren Sie die Indikatoren. Beachten Sie regulatorische Entwicklungen und optimieren Sie die Prozesse kontinuierlich.

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Ihre Compliance 2026 sichern: Nächste Schritte

Die Reform der elektronischen Rechnungsstellung ist keine bloße technische Weiterentwicklung, sondern eine tiefgreifende Transformation der Art und Weise, wie Unternehmen ihre Geschäftsbeziehungen und steuerlichen Pflichten verwalten. Angesichts der Frist vom 1. September 2026 für die Empfangspflicht aller Unternehmen ist es Zeit zu handeln. Die Sicherstellung Ihrer Compliance erfordert einen methodischen und proaktiven Ansatz.

Die wichtigsten Herausforderungen zusammenfassen: Wahl der PA und Rechnungsarchitektur

Die Herausforderungen sind vielfältig und strategisch:

  • Rechtliche Compliance: Das Hauptanliegen ist es, sicherzustellen, dass Ihre Prozesse für die Ausstellung und den Empfang von B2B-Rechnungen die Anforderungen der DGFiP strikt einhalten. Die Wahl einer definitiv zugelassenen Plattform (PA) ist die Grundlage dieser Compliance.
  • Operative Effizienz: Über die Compliance hinaus ist die Reform eine Gelegenheit, Ihre Prozesse zu optimieren. Eine gute, gut integrierte PA kann Bearbeitungszeiten verkürzen, Fehler minimieren und Aufgaben mit geringem Mehrwert automatisieren.
  • Risikomanagement: Ein schlecht vorbereiteter Übergang kann zu Zahlungsverzögerungen, Lieferantenstreitigkeiten, Liquiditätsproblemen und steuerlichen Sanktionen führen. Die Absicherung Ihrer gesamten elektronischen Rechnungsarchitektur ist daher von größter Bedeutung.
  • Systemintegration: Die Integration der PA in Ihre bestehenden Systeme (ERP, Buchhaltungssoftware, Procure-to-Pay-Lösungen usw.) ist eine große technische Herausforderung, die eine sorgfältige Planung erfordert.

Diese Herausforderungen sind voneinander abhängig. Eine fundierte Wahl Ihrer PA beschränkt sich nicht nur auf deren Fähigkeit, Rechnungen zu übermitteln, sondern auch auf deren Eignung, sich harmonisch in Ihr Informationsökosystem zu integrieren und Ihre Geschäftsziele zu unterstützen.

Antizipation fördern, um Fehler bei der Tool-Auswahl zu vermeiden

Die Verschiebung der Frist auf 2026 sollte nicht als Aufschub für Prokrastination, sondern als wertvolle Gelegenheit verstanden werden, Ihren Übergang bestmöglich zu antizipieren und vorzubereiten. Bis zur letzten Minute zu warten, birgt erhebliche Risiken:

  • Mangelnde Verfügbarkeit von Ressourcen: Integratoren und technische Teams der PA werden kurz vor der Frist stark ausgelastet sein. Antizipation sichert den Zugang zu den besten Ressourcen.
  • Übereilte Entscheidungen: Eine unter Druck getroffene Entscheidung kann zu einer ungeeigneten Lösung führen, die zusätzliche Kosten und Funktionsprobleme verursacht.
  • Nicht optimierte Prozesse: Die Integration einer PA beschränkt sich nicht auf eine technische Verbindung; sie beinhaltet oft eine Überprüfung und Optimierung interner Prozesse (Freigabe-Workflows, Streitfallmanagement usw.), was Zeit in Anspruch nimmt.

Beginnen Sie jetzt damit, Ihre aktuellen Rechnungsflüsse zu auditieren, Ihre spezifischen Bedürfnisse zu identifizieren und die verfügbaren Lösungen zu erkunden.

Empfehlung zum Aufbau einer kohärenten und robusten Strategie

Betrachten Sie die elektronische Rechnungsstellung nicht als bloße Migration, sondern als ein globales Transformationsprojekt. Dies beinhaltet:

  • Einen strategischen Plan erstellen: Definieren Sie Ihre Zielarchitektur (eine oder mehrere PA, PPF-Integration, kompatible Lösungen), Ihren internen Zeitplan und die Verantwortlichkeiten jedes Teams.
  • Kritische Flüsse priorisieren: Konzentrieren Sie sich zuerst auf die Empfangspflicht, die alle Unternehmen betrifft, dann auf die Ausstellung je nach Ihrer Größe und Ihren Einschränkungen.
  • Alle Stakeholder einbeziehen: Die Abteilungen Einkauf, Finanzen, Buchhaltung, IT und Recht müssen zusammenarbeiten, um einen reibungslosen und sicheren Übergang zu gewährleisten.
  • Testen und iterieren: Nutzen Sie Testumgebungen (wie die des PPF), um Ihre Entscheidungen zu validieren und Ihre Prozesse vor der eigentlichen Produktivsetzung anzupassen.

Eine kohärente Strategie minimiert Risiken und maximiert die potenziellen Vorteile der Reform, indem sie eine regulatorische Auflage in einen Effizienzhebel verwandelt.

Vorschlag zur Bewertung spezifischer Lösungen (z.B. Empfang, P2P)

Angesichts der Vielfalt der Angebote ist es entscheidend, Lösungen basierend auf Ihren tatsächlichen Geschäftsanforderungen zu bewerten. Wenn Ihr Unternehmen besonders starke Herausforderungen im Bereich des Lieferantenmanagements, der Automatisierung seiner Einkaufsprozesse oder der Sicherung des Empfangs und der Verarbeitung seiner Rechnungen hat, ist es ratsam, sich an zugelassene Plattformen (PA) mit anerkannter Expertise in diesen Bereichen zu wenden.

Lösungen wie Weproc sind beispielsweise speziell darauf ausgelegt, diesen Herausforderungen zu begegnen. Als zugelassene Plattform (PA) und umfassende Procure-to-Pay-Lösung stellt Weproc nicht nur die Compliance beim Empfang Ihrer elektronischen Rechnungen sicher; sie ermöglicht Ihnen auch, Ihre gesamten Lieferantenflüsse – von der Bestellanforderung über Bestellungen und Wareneingänge bis hin zur Rechnungsstellung – zu orchestrieren. Dieser integrierte Ansatz gewährleistet nicht nur die regulatorische Compliance, sondern auch eine signifikante Optimierung Ihrer Kosten und Einkaufsprozesse.

Nehmen Sie sich die Zeit, die zugelassenen Plattformen (PA) nicht nur nach ihrer Fähigkeit zur Kommunikation mit dem PPF zu bewerten, sondern auch nach ihrem funktionalen Mehrwert für Ihre Schlüsselabteilungen. Indem Sie die technische Lösung mit Ihren strategischen Zielen abstimmen, verwandeln Sie diese Verpflichtung in eine echte Chance für mehr Leistung.

Der Countdown für 2026 hat begonnen. Indem Sie sich informieren, antizipieren und die richtigen Partner wählen, kann Ihr Unternehmen nicht nur die neuen Anforderungen der elektronischen Rechnungsstellung erfüllen, sondern auch einen nachhaltigen Wettbewerbsvorteil daraus ziehen.

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Gauthier Jozan

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